Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14   

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https://dejure.org/2014,33432
OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,33432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,33432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,33432)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung; Angemessenheit des Stundensatzes

  • Anwaltsblatt

    § 3a RVG, § 4b RVG, § 126b BGB
    300 Euro Stundenhonorar sind nicht unangemessen hoch

  • Anwaltsblatt

    § 3a RVG, § 4b RVG, § 126b BGB
    300 Euro Stundenhonorar sind nicht unangemessen hoch

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3a Abs 1 S 1 RVG, § 3a Abs 2 RVG
    Vergütung des Rechtsanwalts: Textformerfordernis für eine Honorarvereinbarung; Angemessenheit eines Stundensatzes von 300 €; Abrechnung eines Zeithonorars im 15-Minuten-Takt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung; Angemessenheit des Stundensatzes

  • rechtsportal.de

    RVG § 3a Abs. 1 ; RVG § 3a Abs. 2
    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    RVG § 3a Abs. 1 ; RVG § 3a Abs. 2
    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung nach Stunden: Vergütungsvereinbarung muss hinreichend bestimmt sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Stundensatz von 300,- /Stunde - passt….

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vergütungsvereinbarung zu unbestimmt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Anwaltlicher Stundensatz von 300,00 EUR netto ist nicht unangemessen hoch

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Stundensatz von 300,00 EUR netto nicht unangemessen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stundensatz: 300,- EUR - Abrechnung im 15-Minuten-Takt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltliche Vergütungsvereinbarung - und der fehlende Hinweis auf die Erstattungsfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltliche Vergütungsvereinbarung - und das Textformerfordernis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vergütungsvereinbarung eines Rechtsanwalts mit seinem Mandanten muss ausreichend bestimmt sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungsvereinbarung muss hinreichend bestimmt sein! (IBR 2015, 106)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 418
  • FamRZ 2015, 782
  • AnwBl 2015, 182
  • AnwBl Online 2015, 88
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 37/10

    Vergütung des Rechtsanwalts: Herabsetzung des Zeithonorars für einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Für eine Herabsetzung ist nur Raum, wenn es unter Berücksichtigung aller Umstände unerträglich und mit den Grundsätzen des § 242 BGB unvereinbar wäre, den Mandanten an seinem Honorarversprechen festzuhalten, und ein krasses, evidentes Missverhältnis zwischen der anwaltlichen Leistung und ihrer Vergütung gegeben wäre (BGH, Urteil vom 21.10.2010, NJW 2011, 63 ff. Tz. 15).

    Nach der Rechtsprechung des BGH obliegt die Prüfung der Angemessenheit der berechneten Bearbeitungszeit den Tatgerichten, wobei diese eine überschlägige Schätzung anzustellen haben, welcher Zeitaufwand für die Durchsicht und Erfassung der Verfahrensakten sowie ihre rechtliche Durchdringung verhältnismäßig erscheint (BGH MDR 2011, 73 Tz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Ein vereinbartes und fälliges Zeithonorar ist erst dann einforderbar, wenn dem Mandanten eine schriftliche Berechnung mitgeteilt worden ist, die den Anforderungen für die Abrechnung gesetzlicher Vergütungen entspricht und knappe Leistungsbeschreibungen enthält, die dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen (OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1184).

    Die von den Parteien aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine entsprechende Klausel gegen § 307 BGB verstößt (so OLG Düsseldorf, zuletzt Urteil vom 18.02.2010, 24 U 183/05 in FamRZ 2010, 1184) oder nur im Einzelfall ihre Ausnutzung sittenwidrig sein kann (OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2009, 11 U 151/07, AnwBl. 2009, 554), braucht nicht beantwortet zu werden.

  • BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Eine Vergütungsvereinbarung, die gegen die Formvorschrift des § 3 a Abs. 1 RVG verstößt, ist nicht nichtig; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung jedoch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (BGH, Urteil vom 05.06.2014, IX ZR 137/12 Tz. 16 zum Verstoß gegen § 4 a RVG bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars - veröffentlicht in juris).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte (BGH NJW 2009, 1262).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Nicht genügend sind hingegen allgemeine Hinweise über Aktenbearbeitung, Literaturrecherche und Telefongespräche, weil sie jedenfalls bei wiederholter Verwendung inhaltsleer sind und ohne die Möglichkeit einer wirklichen Kontrolle geradezu beliebig ausgeweitet werden können (BGH MDR 2010, 529 Tz. 77, 79).
  • BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Die Überschreitung der gesetzlichen Gebühren um einen bestimmten Faktor ist zur Bestimmung der Unangemessenheit zwar nicht schlechthin ungeeignet, darf aber, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne zu wahren, nicht allein maßgeblich sein (BVerfG NJW-RR 2010, 259 ff.).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZR 131/00

    Sittenwidrigkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Der BGH sieht beispielsweise bei mittleren Streitwerten die Grenze zur Sittenwidrigkeit erst bei einem 9 bis 10-fachen der gesetzlichen Gebühren als überschritten an (BGH NJW 2003, 3486).
  • OLG Schleswig, 19.02.2009 - 11 U 151/07

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zeittakt für die Abrechnung von Leistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Die von den Parteien aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine entsprechende Klausel gegen § 307 BGB verstößt (so OLG Düsseldorf, zuletzt Urteil vom 18.02.2010, 24 U 183/05 in FamRZ 2010, 1184) oder nur im Einzelfall ihre Ausnutzung sittenwidrig sein kann (OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2009, 11 U 151/07, AnwBl. 2009, 554), braucht nicht beantwortet zu werden.
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 28 U 237/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Bei einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig feststehen, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (Mayer, Entwicklungen zum RVG 2007- 2011, in NJW 2011, 1563, 1565 mit Hinweis auf OLG Hamm, Urteil vom 22.07.2010, 28 U 237/09 veröffentlicht in juris; Bischof in Bischof/Jungbauer, RVG, 6. Aufl., § 3 a RVG Rn. 24).
  • LG Köln, 18.10.2016 - 11 S 302/15

    Vergütungsvereinabrung, Zeittaktklausel

    Die der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehenden Entscheidungen des OLG Schleswig (Urt. v. 19.02.2009, 11 U 151/07, juris Rn. 30-32) und des LG München (Urt. v. 21.09.2009, 4 O 10820/08, juris Rn. 58-63) überzeugen hingegen nicht (offengelassen von OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.02.2014 - 2 U 2/14, juris Rn. 60).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21

    1. Gem. § 10 Abs. 2 S. 1 analog RVG ist ein vereinbartes Zeithonorar mangels

    In der Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Karlsruhe NJW 2015, 418; Winkler/Teubel, in: Mayer/Kroiß, a.a.O., § 3a Rn 54a).

    In einem solchen Falle kann der Mandant daher das gezahlte Honorar kondizieren, soweit es das alternativ nach dem RVG geschuldete Honorar übersteigt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2015, 418 Rn 27, Rn 32ff).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2023 - 24 U 335/20
    In einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2014 - 2 U 2/14, Rn. 38, jetzt und im Folgenden zitiert nach juris; Senat, Urteil vom 8. November 2022 - I-24 U 38/21, Rn. 62ff.; Mayer/Kroiß/Winkler/Teubel, RVG, 8. Aufl. 2021, § 3a Rn. 54a).

    Diese Funktionen kann die Vergütungsvereinbarung nur dann erfüllen, wenn sie ausreichend bestimmt ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2014 - 2 U 2/14, Rn. 38).

    Die mangelnde Bestimmtheit in Bezug auf die hier streitgegenständliche Vergütung für das Berufungsverfahren vor dem LAG Köln führt dazu, dass die vereinbarte Vergütung auch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - IX ZR 137/12, Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2014 - 2 U 2/14, Rn. 38 am Ende).

  • OLG Bamberg, 15.06.2023 - 12 U 89/22

    Zur AGB-rechtlichen Wirksamkeitskontrolle einer anwaltlichen

    Denn danach ist erforderlich, dass die schriftliche Vereinbarung ausreichend bestimmt ist, sich daraus ergibt, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Hamm, Urteil vom 22. Juli 2010, 28 U 237/9, OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014 - 2 U 2/14 = BeckRS 2014, 20145) und dies Niederschlag in der schriftlichen Vergütungsvereinbarung gefunden hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 39/21

    Neue Schlussrechnung in der Berufung: Was für Planer gilt, gilt auch für Anwälte!

    In einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Karlsruhe NJW 2015, 418; Winkler/Teubel, in: Mayer/Kroiß, a.a.O., § 3a Rn 54a; Mayer, in: NJW 2011, 1563, 1565; Bischof, in: in Bischof/Jungbauer, RVG, 6. Aufl., § 3 a Rn. 24).

    In einem solchen Falle kann der Mandant daher das gezahlte Honorar kondizieren, soweit es das alternativ nach dem RVG geschuldete Honorar übersteigt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2015, 418 Rn 27, Rn 32ff).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Es reicht also aus, dass der Zeitaufwand seinem Umfang nach insgesamt plausibel erscheint und ein angemessenes Verhältnis zwischen dem wahrgenommenen Geschäft und der dafür von dem Nachlasspfleger benötigten Zeit gewahrt worden ist, wobei festsetzungsfähig grundsätzlich auch nur die innerhalb des Aufgabenkreises des Nachlasspflegers liegenden Tätigkeiten sind (vgl. insgesamt u.a. Senat, Beschlüsse vom 25.04.2017, 20 W 379/15, zur parallelen Rechtslage bei dem Nachlassverwalter, zitiert nach juris, und vom 21.02.2013, Az. 20 W 501/11, n.v; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 31 Wx 81/14, Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, Az. 2 U 2/14, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2007, Az. 3 W 201/07, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch BT-Drucksache 15/2494, S. 19 zur vergleichbaren Situation bei der Betreuervergütung).
  • LG Krefeld, 21.02.2018 - 5 O 148/17

    Vergütungsanspruch aus anwaltlicher Tätigkeit aufgrund Vergütungsvereinbarung

    Dies gilt auch, soweit die Beklagten bestreiten, dass die Klägerin sie mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die Kosten unverhältnismäßig hoch seien, die durch die Abrechnung auf Stundenbasis verursacht würden (vgl. dazu auch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.08.2014, 2 U 2/14).
  • OLG Dresden, 08.12.2016 - 8 U 467/16
    Die Parteien haben folglich einen derartigen Abrechnungsmodus nicht vereinbart, sodass der Kläger in dieser Form auch nicht abrechnen kann (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2014 2 U 2/14, FamRZ 2015, 782).
  • LG Düsseldorf, 14.02.2017 - 4a O 178/15

    Zahlungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche Tätigkeit

    Das Textformerfordernis kann seine Schutz- und Warnfunktion nur dann erfüllen, wenn die Vergütungsvereinbarung ausreichend bestimmt ist, mithin eindeutig feststeht, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2014, Az.: 2 U 2/14, Rn. 31, zitiert nach BeckRS 2014, 20145).
  • LG Hamburg, 26.10.2017 - 307 O 360/14

    Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens zur

    Anders als in dem Sachverhalt, der jener Entscheidung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014 - 2 U 2/14, Rdnr. 60) zugrunde lag, auf die die Beklagtenseite ihre Argumentation maßgeblich stützt, hat die Beweisaufnahme ergeben, dass vorliegend gerade nicht stets zu Lasten des Beklagten aufgerundet, sondern je nachdem mal auf- aber auch mal abgerundet worden ist, was zulässig ist (vgl. HansOLG aaO).
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Rechtsprechung
   BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R   

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https://dejure.org/2015,38868
BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R (https://dejure.org/2015,38868)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R (https://dejure.org/2015,38868)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 2/14 R (https://dejure.org/2015,38868)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der Verjährung - Beginn der Verjährung - Entstehung des Erstattungsanspruchs - Verfallklausel - Ermessen - unzulässige Rechtsausübung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 Abs 1 S 2 SGB 4, § 1 Abs 3 SGB 4, § 26 Abs 2 Halbs 1 SGB 4 vom 23.01.2006, § 27 Abs 2 S 1 SGB 4
    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der Verjährung - Beginn der Verjährung - Entstehung des Erstattungsanspruchs - Verfallklausel - Ermessen - keine unzulässige Rechtsausübung - offensichtliche Erkennbarkeit der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beginn der Verjährung mit der Kassation der die Beitragsschuld begründenden Verwaltungsentscheidung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verjährung eines Beitragserstattungsanspruchs bei rückwirkender Neuveranlagung zu den Gefahrklassen des Gefahrtarifs - Beginn der Verjährungsfrist nicht erst mit Aufhebung der ursprünglichen Beitragsbescheide - maßgeblich ist allein der Ablauf des Kalenderjahres der ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der Verjährung - Beginn der Verjährung - Entstehung des Erstattungsanspruchs - Verfallklausel - Ermessen - keine unzulässige Rechtsausübung - offensichtliche Erkennbarkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung; Kein Beginn der Verjährung mit der Kassation der die Beitragsschuld begründenden Verwaltungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1518
  • NZS 2016, 469
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R
    In der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge auch dann mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beitragsentrichtung, wenn der Erstattungsanspruch später oder erst nach Ablauf der Verjährungsfrist entsteht (Anschluss an BSG vom 31.3.2015 - B 12 AL 4/13 R = SozR 4-2400 § 27 Nr. 6).

    Die Klägerin hat für die Jahre 1996 bis 2001 Beiträge nach der Gefahrtarifstelle 8 ohne Rechtsgrund (vgl hierzu BSG vom 31.3.2015 - B 12 AL 4/13 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 6 RdNr 13 mwN) gezahlt.

    Dieser hat zuletzt unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung mit Urteil vom 31.3.2015 (B 12 AL 4/13 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 6) entschieden, dass die in § 27 Abs. 2 SGB IV für den Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge normierte Verjährungsfrist auch dann mit Ablauf des Kalenderjahres der Beitragsentrichtung beginnt, wenn der Erstattungsanspruch später oder sogar erst nach Ablauf der Verjährungsfrist entstehen sollte.

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 5/87

    Beitragserstattungsanspruch - Anwendbarkeit der Verfallklausel - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R
    Diese ist von vornherein ausgeschlossen, wenn es - wie hier - an jeglichem Zusammenhang zwischen den zu erstattenden Beiträgen und erbrachten oder zu erbringenden Leistungen fehlt, weil die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung auf einer unrichtigen Veranlagung zum Gefahrtarif beruht (BSG vom 26.1.1988 - 2 RU 5/87 - BSGE 63, 18, 24 f = SozR 1300 § 44 Nr. 31 S 86) .

    Der erkennende Senat schließt sich in Fortsetzung seiner eigenen Rechtsprechung (Urteil vom 26.1.1988 - 2 RU 5/87 - BSGE 63, 18 = SozR 1300 § 44 Nr. 31) nach nochmaliger Überprüfung dem 12. Senat des BSG an.

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R
    Der Erhebung der Verjährungseinrede durch die Beklagte steht auch nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (vgl hierzu BSG vom 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R - BSGE 99, 271 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 3, RdNr 13) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (BSG vom 3.4.2014 - B 2 U 25/12 R - BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6, RdNr 15 mwN) .
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 202/04

    Verjährung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Grundstücken für

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R
    Der Gläubiger muss eine faire Chance haben, seine Ansprüche zu verfolgen (BGH vom 17.6.2005 - V ZR 202/04 - NJW-RR 2005, 1683, 1686) .
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R

    Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R
    An dieser Klagebefugnis fehlt es zwar, wenn eine Verletzung subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt (BSG vom 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R - BSGE 90, 127, 130 = SozR 3-5795 § 10d Nr. 1 S 4) , weil hinsichtlich des Klagebegehrens eine gerichtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidung nicht vorliegt (BSG vom 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R - SozR 4-1500 § 77 Nr. 1 RdNr 13) .
  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R
    Auch sie setzt voraus, dass der Sozialleistungsträger die begehrte Leistung versagt hat und kommt daher vor dem Erlass einer ablehnenden Verwaltungsentscheidung nicht in Betracht (BSG vom 21.9.2010 - B 2 U 25/09 R - Juris RdNr 17).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R
    Diese Regelungen verdrängen als lex specialis die §§ 44 ff SGB X oder werden durch diese Vorschriften ergänzt (BT-Drucks 13/2204 S 112 zu § 160; BSG vom 9.12.2003 - B 2 U 54/02 R - BSGE 91, 287 = SozR 4-2700 § 160 Nr. 1, RdNr 25 ff) .
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R
    An dieser Klagebefugnis fehlt es zwar, wenn eine Verletzung subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt (BSG vom 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R - BSGE 90, 127, 130 = SozR 3-5795 § 10d Nr. 1 S 4) , weil hinsichtlich des Klagebegehrens eine gerichtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidung nicht vorliegt (BSG vom 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R - SozR 4-1500 § 77 Nr. 1 RdNr 13) .
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R
    Durch § 27 Abs. 2 SGB IV sollte vielmehr die Regelung des § 45 SGB I über die Verjährung von Sozialleistungen auf Erstattungsansprüche erstreckt werden (BT-Drucks 7/4122 S 34 zu § 26) .
  • BSG, 25.04.2007 - B 12 AL 2/06 R

    Private Krankenversicherung - Arbeitslosengeldbezieher - Versicherungsfreiheit -

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R

    Unfallversicherung - Beitragserstattung - Ausschlußklausel - Leistungserbringung

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Solange der verbandszuständige Unfallversicherungsträger aber (noch) nicht entschieden hat, kann der Betroffene, außer bei rechtswidriger Untätigkeit der Behörde (§ 88 SGG) , kein berechtigtes Interesse (§ 55 Abs. 1 SGG) an einer baldigen gerichtlichen Feststellung eines Versicherungsfalls haben (BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 7 RdNr 11 und B 2 U 17/14 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 41 RdNr 13) .
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R

    Anerkennung der Berufskrankheit nach Nr. 4115 BKV - Lungenfibrose durch extreme

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (BSG Urteile vom 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 7 RdNr 12 und vom 3.4.2014 - B 2 U 25/12 R - BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6, RdNr 15 mwN; vgl auch BSG Urteile vom 4.12.2014 - B 5 RE 4/14 R - juris RdNr 12 und BSG vom 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R - juris RdNr 13) .
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Dies bestimmt sich nach dem objektiven Erklärungsinhalt dieser Bescheide im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) , zu der auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl zuletzt BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 7 und BSG vom 3.4.2014 - B 2 U 25/12 R - BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6, RdNr 15).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12784
OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,12784)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.06.2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,12784)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,12784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Nr 1 ErbbauV, § 2 Nr 4 ErbbauV, § 4 ErbbauV, § 202 BGB, § 242 BGB
    Erbbaurechtsvertrag mit einer Gemeinde: Unbefristete Nutzungsbeschränkung zur Versorgung Einheimischer mit bezahlbarem Wohnraum; Ausübung des Heimfallanspruchs durch die Gemeinde; Verlängerung der Verjährungsfrist durch Allgemeine Geschäftbedingungen

  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Vereinbarung einer Selbstnutzungsverpflichtung im Erbbaurecht errichteter Objekte als Hauptwohnsitz

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Und § 2 Nr. 1; ErbbauRG § 4; BGB § 242; BGB § 307
    Formularmäßige Vereinbarung einer Selbstnutzungsverpflichtung im Erbbaurecht errichteter Objekte als Hauptwohnsitz

  • ibr-online

    Erbbaurechts kann auf Eigennutzung beschränkt werden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Wohnungsnot auf Sylt - Rückruf eines Erbbaurechts aus sozialen Gründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Erbbaurechtsvertrag mit der Gemeinde - und die Versorgung Einheimischer mit Wohnraum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimfallanspruch - und seine Verjährung im Erbbaurechtsvertrag

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wohnungsnot auf Sylt - Rückruf eines Erbbaurechts aus sozialen Gründen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Formularmäßiger Erbbaurechtsvertrag kann Beschränkung zur Nutzung als Hauptwohnsitz beinhalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnungsnot auf Sylt - Rückruf eines Erbbaurechts aus sozialen Gründen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Rückruf eines Erbbaurechts aus sozialen Gründen

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Wohnungsnot auf Sylt - Gemeinde Sylt kann von einem Erbbaurechtsberechtigten eines Reihenhauses die Rückübertragung des Erbbaurechts verlangen, wenn dieser sich nicht an die Reglung in dem Erbbaurechtsvertrag über die Eigennutzung des Hauses hält

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungsnot auf Sylt - Rückruf eines Erbbaurechts aus sozialen Gründen gerechtfertigt - Im Erbbaurechtsvertrag enthaltenen Bestimmungen zur ausschließlichen Eigennutzung des Eigentümers stellen keine unangemessene Benachteiligung des Erbbauberechtigten dar ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 175/09

    Städtebaulicher Vertrag: Rechtsnatur einer im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
    Der BGH hat in seiner Rechtsprechung zu den so genannten Einheimischenmodellen ferner ausgeführt, dass die Gemeinden, die den Erwerb von Bauland zu bezahlbaren, in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert liegenden Preisen ermöglichen, wegen des Gebots der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel sogar dazu verpflichtet seien (Hervorhebung durch den Senat) sicherzustellen, dass die bevorzugten Erwerber das jeweilige Grundstück selbst nutzen und nicht auf Kosten der Allgemeinheit Gewinne erzielen (BGH, DNotZ 2011, S. 121 ff.; BGHZ 153, 93).

    Die im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidungen des BGH (DNotZ 2011, S. 121 ff.; NJW-RR 2006, S. 1452 ff.) beziehen sich nicht auf Fälle der Bestellung von Erbbaurechten.

    Anders als bei dem Einheimischenmodell, das etwa der Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2010 (DNotZ 2011, S. 121 ff.) zugrunde lag, kann der Erbbauberechtigte das erworbene Erbbaurecht jederzeit ohne finanzielle Nachteile veräußern.

    Dies gilt auch dann, wenn sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben als Gemeinde die Gestaltungsform des Privatrechts wählt (BGH, DNotZ 2011, S. 121 ff.; NJW-RR 2006, S. 1452 ff.).

  • BGH, 21.07.2006 - V ZR 252/05

    Zeitliche Grenzen der Ausübung eines Wiederkaufsrechts betreffend Grundstücke zum

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
    Die im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidungen des BGH (DNotZ 2011, S. 121 ff.; NJW-RR 2006, S. 1452 ff.) beziehen sich nicht auf Fälle der Bestellung von Erbbaurechten.

    Dies gilt auch dann, wenn sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben als Gemeinde die Gestaltungsform des Privatrechts wählt (BGH, DNotZ 2011, S. 121 ff.; NJW-RR 2006, S. 1452 ff.).

  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 131/01

    Amtslöschung eines Erbbaurechts - dinglicher Inhalt - Mischform der Eintragung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
    Insbesondere sind Verwendungsvereinbarungen mit sozialen Zielvorstellungen zulässig (vgl. BayObLG, NJW-RR 2002, S. 885 f.; v. Oefele/Heinemann, a. a. O., § 2 ErbbauRG Rn. 16).

    Es ist zwar zweifelhaft, ob ein generelles Zustimmungserfordernis zur Vermietung zum dinglichen Inhalt eines Erbbaurechts gemacht werden kann (vgl. BayObLG, NJW-RR 2002, S. 885 f.; v. Oefele/Winkler, a. a. O., Rn. 4.58, m. w. N.).

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
    Das Landgericht hat insoweit zutreffend ausgeführt, dass eine ämterübergreifende Wissenszurechnung bei der klagenden Gemeinde nicht stattfindet (vgl. BGHZ 117, 104).
  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 135/83

    Zur Auslegung einer Heimfallklausel

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
    Die Verjährungseinrede kann ohnehin nur durchgreifen, wenn es sich bei dem zum Heimfall berechtigenden Verhalten um eine abgeschlossene und nicht um eine in unverjährter Zeit noch fortdauernde Handlung handelt (BGH, NJW 1985, S. 1464 f.; vgl. auch Rapp in: Staudinger, a. a. O., § 4 Rn. 2; v. Oefele/Heinemann in: Münchener Kommentar zum BGB, a. a. O., § 4 ErbbauRG Rn. 1).
  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 302/95

    Rechtsmittelbeschwer bei Erfolglosigkeit eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
    Mit der antragsgemäßen Entscheidung über die Ansprüche auf Rückübertragung des Erbbaurechts und Räumung/Herausgabe wird im Falle der Rechtskraft nicht zugleich abschließend über das Bestehen der für eine etwaige Verurteilung nur Zug um Zug maßgeblichen Gegenansprüche entschieden (vgl. nur BGH, NJW-RR 1996, S. 828 f.).
  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 187/82

    Erlaß eines Grundurteils über den erbbaurechtlichen Heimfallanspruch;

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
    Üblich und zulässig als Heimfallgründe sind insbesondere Verstöße gegen Vereinbarungen im Sinne des § 2 Nr. 1, 3 ErbbauRG (v. Oefele/Heinemann in: Münchener Kommentar zum BGB, a. a. O., § 2 ErbbauRG Rn. 27; Rapp in: Staudinger, BGB, 2009, § 2 ErbbauRG Rn. 21 - jeweils m. w. N.), unter anderem bei Verstößen gegen eine Bestimmung über die Verwendung des Bauwerks (BGH, NJW 1984, S. 2213 ff. = Anlage K 1).
  • EuGH, 08.05.2013 - C-197/11

    Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
    Schließlich kann der Beklagte aus der Rechtsprechung des EuGH zur Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, der Arbeitnehmerfreizügigkeit usw. durch Einheimischenmodelle (DNotZ 2013, S. 831 ff.) nichts für sich herleiten.
  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
    Der BGH hat in seiner Rechtsprechung zu den so genannten Einheimischenmodellen ferner ausgeführt, dass die Gemeinden, die den Erwerb von Bauland zu bezahlbaren, in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert liegenden Preisen ermöglichen, wegen des Gebots der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel sogar dazu verpflichtet seien (Hervorhebung durch den Senat) sicherzustellen, dass die bevorzugten Erwerber das jeweilige Grundstück selbst nutzen und nicht auf Kosten der Allgemeinheit Gewinne erzielen (BGH, DNotZ 2011, S. 121 ff.; BGHZ 153, 93).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 56/02

    Bestimmtheit der Voraussetzungen für den Heimfall eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
    Grundsätzlich kann jedes Ereignis als den Heimfallanspruch auslösend vereinbart werden (BGH, NJW-RR 2003, S. 1524 f.).
  • KG, 27.11.2001 - 4 U 9438/00

    Unwirksamkeit einer Heimfallklausel in Erbbaurechtsvertrag)

  • OLG München, 18.11.2020 - 34 Wx 315/19

    Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

    So kann bzw. muss die Gemeinde sogar auch bei der Vergabe von Baugrund entsprechende Vorgaben machen (vgl. BGH DNotZ 2011, 121/123; OLG Schleswig NJW-Spezial 2014, 515).

    Es liegt im Wesen des Erbbaurechts, dass im zivilrechtlichen Vertrag die Zustimmung zu einer Veräußerung und deren Kriterien durchgehend bis zum zeitlichen Ablauf des Rechts geregelt sind (OLG Schleswig NJW-Spezial 2014, 515).

  • VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21

    Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen

    Es liege im Wesen des Erbbaurechts, dass im zivilrechtlichen Vertrag die Zustimmung zu einer Veräußerung und deren Kriterien durchgehend bis zum zeitlichen Ablauf des Rechts geregelt seien (OLG Schleswig vom 5.6.2014 NJW-Spezial 2014, 515).
  • OLG Schleswig, 17.09.2020 - 2 U 10/19

    Vertragliche Vereinbarung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur

    Grundsätzlich kann jedes Ereignis als den Heimfallanspruch auslösend vereinbart werden (BGHZ 206, 120, bei juris Rn. 14; BGH NJW-RR 2003, 1524; Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 U 2/14 -, juris Rn. 68).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.02.2015 - 2 U 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7709
OLG Bamberg, 05.02.2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,7709)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.02.2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,7709)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,7709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Hinweispflicht des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten betreffend anfallender Gebühren

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung bei PKH-Antrag für ein anderes Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 49/09

    Haftung des Rechtsanwalts: Pflicht zur vorvertraglichen Aufklärung über die

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.02.2015 - 2 U 2/14
    Letztlich hängt eine anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03 - FamRZ 2006, 478; BGH, Beschluss vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26, zitiert nach Juris).

    Diese Frage ist jedoch, wie oben unter Ziffer 5b) ausgeführt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03- FamRZ 2006, 478 und BGH, Urteil vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26).

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZR 210/03

    Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Mandanten über die Höhe des

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.02.2015 - 2 U 2/14
    Letztlich hängt eine anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03 - FamRZ 2006, 478; BGH, Beschluss vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26, zitiert nach Juris).

    Diese Frage ist jedoch, wie oben unter Ziffer 5b) ausgeführt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03- FamRZ 2006, 478 und BGH, Urteil vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26).

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.03.2015 - 2 U 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7486
OLG Bamberg, 18.03.2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,7486)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.03.2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,7486)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. März 2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,7486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rewis.io

    Streitwertbestimmung im Rechtsmittelverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.2008 - II ZB 40/07

    Berichtigung der Kostengrundentscheidung nach Streitwertänderung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.03.2015 - 2 U 2/14
    Laut BGH (Beschluss vom 30.7.2008 - II ZB 40/07 FamRZ 2008, 1925) könne nach zulässiger Streitwertänderung die Kostenentscheidung nicht mehr geändert werden.
  • OLG Naumburg, 26.06.2014 - 1 U 110/13

    Gehörsrüge im Zivilprozess: Fehlendes rechtliches Gehör vor der

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.03.2015 - 2 U 2/14
    So habe das OLG Naumburg mit Urteil vom 26.6.2014 - 1 U 110/13 die Gehörsrüge zugelassen und neu entschieden, soweit das Gericht falsche Streitwerte angenommen und dadurch zu einer unzutreffenden Kostenentscheidung gelangt sei.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 07.05.2015 - 2 U 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10414
OLG Bamberg, 07.05.2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,10414)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.05.2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,10414)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,10414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bamberg, 06.08.2014 - 1 O 576/12

    Anspruch auf Rückzahlung von Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.05.2015 - 2 U 2/14
    2 U 2/14 1 O 576/12 LG Bamberg In dem Rechtsstreit - Kläger, Widerbeklagter, Berufungsbeklagter u. Berufungskläger Prozessbevollmächtigte: gegen - Beklagter, Widerkläger, Berufungskläger u. Berufungsbeklagter Prozessbevollmächtigte: wegen Forderung.

    xxx Richter am Oberlandesgericht xxx Richterin am Oberlandesgericht Oberlandesgericht Bamberg Az.: 2 U 2/14 1 O 576/12 LG Bamberg.

  • OLG Naumburg, 26.06.2014 - 1 U 110/13

    Gehörsrüge im Zivilprozess: Fehlendes rechtliches Gehör vor der

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.05.2015 - 2 U 2/14
    So habe das OLG Naumburg mit Urteil vom 26.6.2014 - 1 U 110/13 die Gehörsrüge zugelassen und neu entschieden, soweit das Gericht falsche Streitwerte angenommen und dadurch zu einer unzutreffenden Kostenentscheidung gelangt sei.
  • BGH, 30.07.2008 - II ZB 40/07

    Berichtigung der Kostengrundentscheidung nach Streitwertänderung

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.05.2015 - 2 U 2/14
    Laut BGH (Beschluss vom 30.7.2008 - II ZB 40/07 FamRZ 2008, 1925) könne nach zulässiger Streitwertänderung die Kostenentscheidung nicht mehr geändert werden.
  • BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist Art. 103 Abs. 1 GG auf die Kostenentscheidung in einem Zivilurteil anwendbar (vgl. BVerfGE 60, 305 ; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 2 U 2/14 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 21 U 75/03 -, juris, Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2021 - 28 U 6/19B
    Der Senat schließt sich insoweit der in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Meinung an, wonach eine die Kostenentscheidung betreffende Anhörungsrüge in allen Rechtszügen dann statthaft ist, wenn ein Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung gemäß § 99 Abs. 1 ZPO nicht gegeben ist, weil gegen die Entscheidung in der Hauptsache kein Rechtsmittel eingelegt wird (so auch BVerfG, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 BvR 1552/14, juris; OLG Celle, FamRZ 2003, 1577; OLG Frankfurt am Main, NJW 2005, 517; LG Leipzig, NZV 2008, 514; OLG Bamberg, Beschluss vom 7.5.2015 - 2 U 2/14 - juris; FG München, Beschluss vom 12.5.2011 - K 854/11, juris, zu § 133a FGO; BeckOK-ZPO/Bacher, Stand 1.12.2020, § 321a, Rdnr. 4.2; Münchener Kommentar zur ZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, § 99, Rdnr. 19; a.A. BVerwG, Beschluss vom 29.7.2009 - 5 B 46/09, juris, zu § 152a VwGO).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - I-2 U 2/14   

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OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - I-2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,34832)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2014 - I-2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,34832)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2014 - I-2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,34832)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Erklärungen des Patentanmelders im Einspruchsverfahren unter bestimmten Umständen zu Gunsten eines an diesem Verfahren beteiligten Dritten einen Einwand aus Treu und Glauben gegen die Inanspruchnahme wegen einer Patentverletzung begründen (BGH, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I; NJW 1997, 3377 = Mitt. 1997, 364 - Weichvorrichtung II; GRUR 2006, 923, 926 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).

    Vielfach und in aller Regel wird es sich bloß um eine Meinungsäußerung handeln, die - auch wenn sie die Einspruchsabteilung aufgreift - keinen Einwand aus Treu und Glauben hervorbringen kann (BGH, NJW 1997, 3377, 3378 - Weichvorrichtung II; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 54).

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Erklärungen des Patentanmelders im Einspruchsverfahren unter bestimmten Umständen zu Gunsten eines an diesem Verfahren beteiligten Dritten einen Einwand aus Treu und Glauben gegen die Inanspruchnahme wegen einer Patentverletzung begründen (BGH, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I; NJW 1997, 3377 = Mitt. 1997, 364 - Weichvorrichtung II; GRUR 2006, 923, 926 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).

    Lässt sich der Patentinhaber im Einspruchsverfahren angesichts des sich bereits anbahnenden Verletzungsstreits auf die Erörterung einer entgegengehaltenen konkreten Ausführungsform des Einsprechenden ein und gibt er dann ernsthaft, in einer Vertrauen begründenden Weise die Erklärung ab, diese Ausführungsform werde von dem begehrten Schutz nicht erfasst, um seine Chancen zu erhöhen, das Patent erfolgreich verteidigen zu können, so muss er sich nach dieser Rechtsprechung an dieser Erklärung festhalten lassen (BGH, GRUR 2006, 923, 926 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
    Letztlich bestätigt auch die Entscheidung der Einspruchsabteilung, die als (erhebliche) sachverständige Äußerung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräse; GRUR 1998, 895 - Regenbecken; BGH, GRUR 2010, 950, 951/952 - Walzenformgebungsmaschine), dass es im Rahmen des Anspruchs 1 des Klagepatents auf den fertigen Copolyamid-Anteil ankommt und Patentanspruch 1 demgemäß nicht verlangt, dass das Copolyamid 10T/6 T unter Einsatz von 10T- und 6T-Einheiten, die zuvor aus 1, 10 Decandiamin, 1,6 Hexandiamin und Terephthalsäure (oder aus den Salzen dieser Monomere) gebildet wurden, hergestellt worden sein muss.
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich bei Anspruch 1 des Klagepatents um einen klassischen Sach-(Erzeugnis-)Anspruch und nicht um einen sog. product-by-process-Anspruch, der gewährt wird, wenn ein (Herstellungs-)Verfahren zur Definition der Polyamid-Formmasse dient, weil eine präzisere Kennzeichnung des Erzeugnisses durch strukturelle Merkmale nicht zuverlässig möglich oder ganz unpraktikabel ist (vgl. BGH GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille).
  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08

    Reifenabdichtmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
    Der Anspruchswortlaut sieht nämlich vor, dass der Copolyamid-Anteil der Formmasse aus eben diesen beiden Einheiten "aufgebaut ist", was ein Synonym für die Bezeichnung "bestehend aus" ist, zu der es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 1109, 1111 - Reifenabdichtmittel) entspricht, dass damit die Bestandteile des erfindungsgemäßen Gegenstandes abschließend benannt sind.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
    Aber auch nach dieser Entscheidung ist eine Aussetzung erst dann geboten, wenn die Vernichtung oder der Widerruf des Patents nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist (vgl. z.B. Senat, InstGE 7, 139 = GRUR-RR 2007, 259, 263 - Thermocycler; Mitt.
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
    Letztlich bestätigt auch die Entscheidung der Einspruchsabteilung, die als (erhebliche) sachverständige Äußerung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräse; GRUR 1998, 895 - Regenbecken; BGH, GRUR 2010, 950, 951/952 - Walzenformgebungsmaschine), dass es im Rahmen des Anspruchs 1 des Klagepatents auf den fertigen Copolyamid-Anteil ankommt und Patentanspruch 1 demgemäß nicht verlangt, dass das Copolyamid 10T/6 T unter Einsatz von 10T- und 6T-Einheiten, die zuvor aus 1, 10 Decandiamin, 1,6 Hexandiamin und Terephthalsäure (oder aus den Salzen dieser Monomere) gebildet wurden, hergestellt worden sein muss.
  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91

    Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Erklärungen des Patentanmelders im Einspruchsverfahren unter bestimmten Umständen zu Gunsten eines an diesem Verfahren beteiligten Dritten einen Einwand aus Treu und Glauben gegen die Inanspruchnahme wegen einer Patentverletzung begründen (BGH, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I; NJW 1997, 3377 = Mitt. 1997, 364 - Weichvorrichtung II; GRUR 2006, 923, 926 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
    Kein zulässiges Auslegungsmaterial stellt demgegenüber ein in der Patentschrift nicht erwähnter Stand der Technik dar, mag er auch vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag des Patents der Öffentlichkeit zugänglich gewesen sein (BGH, GRUR 1991, 811, 813 f - Falzmaschine).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
    Nach ständiger, vom Bundesgerichtshof (vgl. GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligter Rechtsprechung des Senats ist bei der Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits wegen eines gegen das Klagepatent ergriffenen Rechtsbehelfs Zurückhaltung geboten.
  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

  • BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76

    Erfindung zur Verbesserung eines Stromwandlers - Anforderungen an eine

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2021 - 15 U 25/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Vielfach und in aller Regel wird es sich bloß um eine Meinungsäußerung handeln, die - auch wenn sie die Einspruchsabteilung aufgreift - keinen Einwand aus Treu und Glauben hervorbringen kann (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3378 - Weichvorrichtung II; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.09.2014 - I-2 U 2/14, BeckRS 2014, 21941 Rn. 86).

    Erforderlich ist vielmehr eine Erklärung, die nach den gesamten Umständen für den Adressaten den hinreichenden Willen des Patentinhabers erkennen lässt, die Reichweite seines Patents in Bezug auf eine bestimmte Ausführungsform abzugrenzen (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 21941 Rn. 86; Urt. v. 20.12.2017 - I-2 U 39/16, BeckRS 2017, 137480 Rn. 80 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
    In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass zwar aus (ggf. in Unteransprüchen geschützten) Ausführungsbeispielen regelmäßig keine den weiter gefassten Hauptanspruch einengende Rückschlüsse gezogen werden dürfen, jedoch die stets gebotene Auslegung im Einzelfall durchaus zu dem Ergebnis führen kann, dass der betreffende Beschreibungsinhalt (bzw. der Gegenstand des Unteranspruchs) nicht als Ganzes ein Spezifikum einer bevorzugten Ausführungsform darstellt, sondern (zumindest in Teilen) zwingender Bestandteil der allgemeinen Erfindung sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 13.08.2015 - I-2 U 2/14 - Interfaceschaltung, rechtskräftig: vgl. BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - X ZR 99/15).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 U 43/20

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Auch insoweit ist zu fragen, ob es sich um einen bloß formalen Ausgangspunkt handelt oder ob der beschriebene Stand der Technik als (insoweit) prinzipiell vorteilhaft bewertet wird und beibehalten werden soll (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 21941; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2017, 135520; ALG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 38979).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.06.2014 - 2 U 2/14   

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https://dejure.org/2014,13480
OLG Bremen, 13.06.2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,13480)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.06.2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,13480)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Juni 2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,13480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    AEG § 18c, VwVfG §§ 72, 74 Abs. 2, 75 Abs. 2
    Sonstiges Zivilrecht

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine zivilrechtliche Nachbarklage auf Unterlassung von Bahnlärm während eines laufenden Planfeststellungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für eine zivilrechtliche Nachbarklage auf Unterlassung von Bahnlärm während eines laufenden Planfeststellungsverfahrens

  • ibr-online

    Wie erfolgt der Eigentumsschutz des Nachbarn im Planfeststellungsverfahren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1197
  • NVwZ-RR 2014, 879
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09

    Zurücktreten eines zivilrechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 13.06.2014 - 2 U 2/14
    Dem Eigentumsschutz des Nachbarn wird dadurch Genüge getan, dass die Planfeststellungsbehörde sich mit der Frage der erforderlichen aktiven oder passiven Schutzmaßnahmen (§ 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG) bezogen auf das benachbarte Eigentum umfassend auseinandersetzen und solche Maßnahmen oder eine Entschädigungspflicht (§ 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG) anordnen muss, wenn unzumutbare Belastungen zu erwarten sind (BGH Urt. v. 30.10.2009 - V ZR 17/09 - Tz. 15).

    Damit sind auch zivilrechtliche Ansprüche und insbesondere solche aus § 906 BGB ausgeschlossen (BGHZ 161, 323, 329; BGH Urt. v. 30.10.2009 a.a.O. Tz. 17f.).

    Daher bestimmen das öffentliche und das private Immissionsschutzrecht die Grenze der Duldungspflicht gegenüber Immissionen im Ergebnis identisch (BGH Urt. v. 30.10.2009 a.a.O., Tz. 17 m. w. Hinw.).

  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Auszug aus OLG Bremen, 13.06.2014 - 2 U 2/14
    Damit sind auch zivilrechtliche Ansprüche und insbesondere solche aus § 906 BGB ausgeschlossen (BGHZ 161, 323, 329; BGH Urt. v. 30.10.2009 a.a.O. Tz. 17f.).

    Eine derartige Konsequenz kann nicht gewollt sein und vertrüge sich vor Allem nicht mit der umfassenden, die widerstreitenden Interessen berücksichtigenden Ausgleichsfunktion des Planfeststellungsverfahrens; auch besteht neben der ausdifferenzierten Regelung des § 74 VwVfG im Regelfalle kein Bedürfnis für zusätzliche Ansprüche aus § 906 BGB (BGHZ 161, 323, 330).

  • LG Dortmund, 11.02.2022 - 3 O 44/16

    Bahn, passiver Schallschutz, Ausgleichszahlungen, eisenbahnrechtliche

    Insbesondere unterfallen ihr auch nachbarrechtliche Ansprüche (OLG Köln, Urt. v. 08.11.2016, 4 U 27/15, NVwZ 2017, 733 m.w.N.; OLG Bremen, Urt. v. 13.06.2014, 2 U 2/14, NVwZ-RR 2014, 879 m.w.N.; LG Essen, Urt. v. 18.08.2017, 16 O 302/16, BeckRS 2017, 125259).

    Die Duldungswirkung der Planfeststellung erfasst nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch zivilrechtliche Ansprüche, BGH NJW 2005, 660, und schließt diese aus, Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urt. v. 13.06.2014 - 2 U 2/14.

  • LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16
    Grundsätzlich sind nach der Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses Unterlassungs-, Änderungs- und Beseitigungsansprüche ausgeschlossen, unabhängig davon ob sie aus dem Privatrecht oder aus dem öffentlichen Recht hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2004 - V ZR 72/04 = NJW 2005, 660, beck-online; BGH, Urteil vom 21.1.1999 - III ZR 168-97; OLG Bremen, Urt. v. 13.6.2014 - 2 U 2/14 = NVwZ-RR 2014, 879; BeckOK BGB/Fritzsche BGB, § 1004 Rn. 109, beck-online; Staudinger/Roth (2016), § 906 BGB, Rn. 148 - juris).
  • LG Bonn, 22.03.2018 - 20 O 84/16
    Insbesondere unterfallen ihr auch nachbarrechtliche Ansprüche nach §§ 906, 1004 BGB (OLG Köln, Urt. v. 08.11.2016, 4 U 27/15, NVwZ 2017, 733 m.w.N.; OLG Bremen, Urt. v. 13.06.2014, 2 U 2/14, NVwZ-RR 2014, 879 m.w.N.; LG Essen, Urt. v. 18.08.2017, 16 O 302/16, BeckRS 2017, 125259).
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Rechtsprechung
   BSG, 18.06.2014 - B 2 U 2/14 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17229
BSG, 18.06.2014 - B 2 U 2/14 S (https://dejure.org/2014,17229)
BSG, Entscheidung vom 18.06.2014 - B 2 U 2/14 S (https://dejure.org/2014,17229)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - B 2 U 2/14 S (https://dejure.org/2014,17229)
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